Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
IN-LIVE Events & Gastro GmbH, Bolongarostrasse 97, D-65929 Frankfurt am Main ist jederzeit berechtigt,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller eventuellen Anlagen,
mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern, oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den, dann noch gültigen, alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Dritte, in deren Namen bestellt wurde.
Angebot und Preise
Es gilt die jeweils gültige Preisliste bzw. das individuelle Angebot.
Angebote sind im Allgemeinen nur 3 Monate gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneut angefragt werden.
Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferungen aller Sach- und Dienstleistungen erfolgen zuzüglich der entsprechenden Transport- und Personalkosten.
Anfahrtskosten werden zusätzlich berechnet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und erhöht sich der von IN-LIVE Events & Gastro GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % erhöht werden.
IN-LIVE Events & Gastro GmbH ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von IN-LIVE Events & Gastro GmbH an Dritte.
Zur Lieferung und Leistung ist IN-LIVE Events & Gastro GmbH nur dann verpflichtet, wenn eine Anzahlung von 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes geleistet wird, und diese spätestens 7 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung, jedoch vor Veranstaltungsbeginn, eingeht.
Die Anzahlungssumme wird bei Rechnungsstellung verrechnet.
Die gestellten Rechnungen durch IN-LIVE Events & Gastro GmbH sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfristen zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen, die 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegen, berechnet. Des Weiteren tritt nach § 286 Abs. 3 BGB nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung automatisch Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf.
Änderung der Gästezahlen und der Veranstaltungszeiten
Der Kunde ist verpflichtet, schriftlich, bis spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin, IN-LIVE Events & Gastro GmbH die genaue Personenanzahl mitzuteilen. Diese Angabe ist dann Vertragsbestandteil und gilt als Grundlage für die Endabrechnung.
Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.
Rücktritt / Stornierung
Ferner ist IN-LIVE Events & Gastro berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, beispielsweise falls:
Höhere Gewalt, oder andere nicht von IN-LIVE Events & Gastro zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn
Veranstaltungen unter irreführender, oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden sowie
IN-LIVE Events & Gastro GmbH begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von IN-LIVE Events & Gastro GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von IN-LIVE Events & Gastro GmbH zuzurechnen ist.
Der Rücktritt des Kunden nach Autragserteilung muss schriftlich erfolgen.
Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden, so ist IN-LIVE Events & Gastro UG berechtigt, folgende Stornierungs- und Ausfallkosten ohne vorherige Mitteilung zu berechnen:
bis 30 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 30 % des letztgültigen Angebotes
bis 15 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 50 % des letztgültigen Angebotes
bis 5 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 75 % des letztgültigen Angebotes
Bei einer Stornierung unter fünf Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
Mietinventar und Lieferungen
Geringfügige Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung.
Soweit die Verspätung nicht geringfügig ist, aber das Interesse des Kunden an der Lieferung und Leistung hierdurch nicht entfallen ist, ist er weiterhin zur Abnahme verpflichtet. Mietequipment, Geschirr, Bestecke, Gläser usw. bleiben Eigentum von IN-LIVE Events & Gastro GmbH . Beschädigtes und Fehlmengen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser überprüft die Lieferung bei Übergabe auf Vollständigkeit und Unversehrtheit und bestätigt dies durch seine Unterschrift auf den entsprechenden Lieferscheinen. Ab diesem Zeitpunkt trägt er für
die ihm übergebenen Waren und Gegenstände bis zur Rückgabe an IN-LIVE Events & Gastro GmbH die alleinige Verantwortung.
Reklamationen
Mängelrügen und sonstige Reklamationen, wenn nicht schon während der Veranstaltung oder Lieferung genannt, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen sofort nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Veranstaltungsende bei uns schriftlich vorliegen.
Seminarbedingungen
Bedingungen zu Seminaren und weiteren Dienstleistungen von IN-LIVE Events & Gastro GmbH entnehmen Sie bitte der AGB´s der IN-LIVE Cocktailschule für Cocktailkurse und Seminare.
Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Frankfurt.
Stand: September 2021